- öffentliche Religionsausübung
- Ausschließlichkeitsrecht (Namensschutz, Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder)
- selbstständige Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten
- Schutz der Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation
- Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen
- Erteilung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen
Weiters gibt es 10 anerkannte Bekenntnisgemeinschaften. Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch nicht die Privilegien anerkannter Religionsgemeinschaften.
Informationen zur römisch-katholischen Kirche, zur evangelische Kirche in Österreich sowie zu weiteren Religionsgemeinschaften erhalten Sie beim Fachverband der Bestatter, in einer Kurzzusammenfassung z. B. auf der Internetseite www.bestatter.at.

