Barrierefreiheitserklärung

Eden Bestattung GmbH legt großen Wert auf die Zugänglichkeit seiner digitalen Angebote. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Website für alle Nutzer:innen problemlos zugänglich ist und die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.eden.co.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Tastaturnavigation & Fokus-Anzeige: Einzelne Elemente und Navigationsbereiche lassen sich nicht vollständig über die Tastatur steuern oder verfügen nicht über eine deutlich sichtbare Fokusanzeige.
  • Farbkontraste: Aufgrund des vorgegebenen Corporate Designs weisen einige Elemente ein zu schwaches Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • ALT-Texte: Einige Bilder sind entweder ohne ALT-Text versehen oder enthalten unzureichend beschreibende Inhalte.
  • HTML & Semantik: Bestimmte strukturierende HTML-Elemente (z.B. landmark-Elemente) sind nicht durchgehend vorhanden, was Nutzer:innen assistiver Technologien die Orientierung erschwert.
  • Überschriftenstruktur: Die Gliederung der Überschriften folgt nicht durchgehend einer korrekten logischen Struktur (z.  H1, H2, H3).
  • Kompatibilität mit Screenreadern:Aufgrund von teilweise fehlender oder nicht korrekter aria-label und „Skip-to-Content“ Links ist die Nutzung von Screenreadern nicht optimal.
  • Formulare & Fehlermeldungen: Formulare & Fehlermeldungen werden derzeit von Screenreadern nicht korrekt erfasst (aria-describedby).

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente, die vor Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt wurden, entsprechen nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit.

Wir sind bestrebt, künftig alle neuen Dokumente barrierefrei bereitzustellen. Für bereits vorhandene Inhalte stellen wir auf Anfrage gerne barrierefreie Versionen zur Verfügung.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Inhalte: Bestimmte Multimedia-Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 online gestellt wurden, gelten als archiviert und sind nicht barrierefrei zugänglich.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste Inhalte und Funktionen, die über Drittanbieter eingebunden sind (z. B. Karten oder Plugins), unterliegen nicht unserem Einfluss.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote und Services barrierefrei zu gestalten.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Eden Bestattung GmbH
Weizberg 6
8160 Weiz
+43 3172 / 44441
info@eden.co.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Cookie Einstellungen ändern