Bei einem Todesfall zu Hause verständigen wir für Sie auf Wunsch den zuständigen Beschauarzt.
Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim, wird der Beschauarzt gewöhnlich von der Institutsleitung informiert. Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern wird der Totenbeschauschein direkt an das zuständige Standesamt übermittelt.
Bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit informiert Sie die Polizei über die vor Ort ansässigen Bestattungsunternehmen und kontaktiert nach Rücksprache mit Ihnen den von Ihnen gewählten Bestatter.